Allgemeine Geschäftsbedingungen von Connecting Media Inhaber: Andreas Kunz
– nachfolgend: Connecting Media –
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für alle Verträge von Connecting Media und alle vorvertraglichen
Beziehungen
zu Connecting Media. Ausdrücklich in den Geltungsbereich der AGB eingeschlossen sind alle Auskünfte,
Beratungen, Installationen und die Beseitigung von IT-Störungen. Diese AGB
gelten auch für alle künftigen Verträge
und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Die AGB des Kunden werden auch
dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Kunde im Rahmen der Anbahnung des
Geschäfts oder bei Auftragserteilung
auf die eigenen AGB Bezug nimmt. Ein
ausdrückliches Widersprechen durch Connecting Media ist hierfür nicht
erforderlich. Connecting Media behält sich vor die AGB bei Gebotenheit
(beispielsweise Änderung der obergerichtlichen
Rechtsprechung, Veränderung des
Leistungsangebots von Connecting Media) mit angemessener Änderungsfrist und
einem Widerspruchsrecht des Kunden einseitig zu ändern. Wenn der Kunde nicht
innerhalb eines Monats bei einer
angekündigten Änderung widerspricht, so gelten
die AGB ab diesem Zeitpunkt. Der Kunde wird über diese Modalitäten bei
anstehenden Änderungen nochmals informiert.
2. Verhältnis dieser AGB zu anderen Vorschriften
Vorrangig
zu diesen AGB gelten diese Vorschriften und Vereinbarungen in nachfolgender Reihenfolge:
- schriftliche Individualvereinbarungen
- besondere Bedingungen
für bestimmte Vertragstypen
- Service Level Agreements
Soweit in diesen Vorschriften und Vereinbarungen nichts anderweitig vereinbart wurde, gelten diese AGB ergänzend.
3. Zustandekommen von Verträgen
3.1
Angebote von Connecting Media erfolgen freibleibend. Die Verträge mit Connecting Media kommen zustande durch
- beiderseitige Vertragsunterschrift oder
- einen
Auftrag des Kunden und einer Annahme durch Connecting Media, wobei die Annahme durch Connecting Media schriftlich oder
per E-Mail (Auftragsbetätigung) erfolgt oder
- tatsächliche Leistungserbringung
durch Connecting Media.
3.2 Angaben im Onlineshop, auf der Homepage anderen Medien stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar. Die Präsentation von Waren und Dienstleistungen auf der Homepage, im Onlineshop
oder anderen Medien stellt kein Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern lediglich eine Einladung an unsere Kunden, selbst ein Vertragsangebot durch Auftrag/Bestellung abzugeben.
4. Preise
4.1
Alle Preise für unsere Leistungen und von Connecting Media vertriebene Produkte ergeben sich aus der Auftragsbestätigung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste. Enthält die Auftragsbestätigung
zu Positionen keine Preisangabe, ergibt sich der Preis aus der Preisliste. Die Preise für Leistungen können jederzeit einseitig durch Connecting Media geändert werden.
4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Connecting Media
die Lizenzgebühren nicht selbst bestimmt; diese richten sich nach den für Connecting Media verbindlichen Vorgaben Anbieter/Lizenzgeber. Die Auftragsbestätigung enthält die aktuellen Lizenzgebühren. Sofern nach Auftragsbestätigung
eine Preiserhöhung seitens der Anbieter/Lizenzgeber, wird diese unverändert an den Kunden weitergegeben.
4.3 Alle Preise im Onlineshop sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. In allen weiteren Angeboten
und Auftragsbestätigungen wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
4.4 Für Bestellung in unserem Onlineshop fallen Versandkosten an. Diese berechnen sich nach Gewicht der Ware und werden im
Bestellvorgang ausgewiesen.
Die Lieferung erfolgt nicht durch Connecting Media, sonder den Hersteller/Anbieter direkt. Wird von dem für Verbraucher bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung.
5. Zahlungsbedingungen
5.1
Connecting Media bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten an: Vorabüberweisung, Rechnung bei Lieferung, Lastschrifteinzug, Zahlungsdienstleister (PayPal), Kreditkarte und Bitcoins. In unserem Onlineshop können wir nicht alle Zahlungsarten
anbieten, hier kann nur per Lastschrifteinzug, Zahlungsdienstleister (PayPal), Kreditkarte bezahlt werden.
5.2 Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung über die dort angegebenen Zahlungsvarianten auf eines der dort
angegebenen Konten zu veranlassen. Bei unserem Onlineshop ist der Rechnungsbetrag vor Leistungserbringung zu bezahlen. Im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats wird der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung mittels Lastschriftverfahren
auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Kunden von dessen angegebenem Konto eingezogen. Bei Verwendung eines Treuhandservice/ Zahlungsdienstleisters ermöglicht es dieser dem Anbieter und Kunden, die Zahlung untereinander
abzuwickeln. Dabei leitet der Treuhandservice/ Zahlungsdienstleister die Zahlung des Kunden an den Anbieter weiter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Treuhandservices/ Zahlungsdienstleisters.
Bei Zahlung über Kreditkarte muss der Kunde der Karteninhaber sein. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung. Connecting Media behält sich vor projektabhängig Anzahlungen zu verlangen.
5.3
Für alle erbrachten Leistungen außerhalb des Onlineshops ist die Vergütung nach erbrachter Leistung beziehungsweise ggf. nach Abnahme und Rechnungsstellung mit Zugang der Rechnung fällig. Das Zahlungsziel außerhalb des Onlineshops
beträgt 8 Tage (ohne Abzug) nach Zugang der Rechnung beim Kunden.
5.4 Im Falle des Zahlungsverzugs ist Connecting Media berechtigt, in zumutbarem und angemessenem Umfang Leistungen und Lieferungen zurückzuhalten.
6. Liefer-und Leistungsbedingungen
6.1
Die Ware wird bei Bestellungen über den Onlineshop umgehend nach bestätigtem Zahlungseingang versandt. Der Versand erfolgt bei Vorrätigkeit im Lager und Bestellung bis 14.00 Uhr durchschnittlich noch am selben Tag spätestens nach
7 Tagen. Connecting Media verpflichtet sich bei Vorrätigkeit der Ware im Lager der Lieferanten zur Lieferung am 10 Tag nach Bestelleingang. Die Regellieferzeit beträgt 2 Tage, wenn in der Artikelbeschreibung nichts anderes angegeben
ist. Sofern die Ware nicht beim Lieferant auf Lager ist, beträgt die maximale Lieferzeit vier Wochen. Connecting Media verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass diese eingehalten wird. Sofern die Ware nicht vorrätig ist, erfolgt
die Versendung der Ware durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen. Hat der Anbieter/Hersteller (Lieferant, nicht Connecting Media) ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen
Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat der Connecting Media das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich
informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.
6.2 Im Falle der Lieferung von Waren an ein Unternehmen geht die Gefahr bei Übergabe an das Transportunternehmen über (§447 BGB) oder sofern
keine Versendung erfolgt bei Übergabe an den Kunden durch Connecting Media.
6.3 Im Fall der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Abnahme erfolgte oder die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß
erbracht wurde.
6.4 Der Kunde ist zu einer fristgerechten Annahme oder Abnahme der Leistung/Lieferung verpflichtet. Dies ist wesentliche Vertragspflicht des Kunden. Ebenso hat der Kunde Connecting Media im Rahmen seiner
Mitwirkungspflichten bei Erbringung der Leistungen/Lieferungen zu unterstützen. So hat er Zugang zu Räumlichkeiten und der IT-Infrastruktur beispielsweise durch entsprechende Berechtigungen oder im Rahmen von Fernwartungen
einzuräumen, die zur Leistungserbringung zugänglich sein müssen, und den entsprechenden Zugang aufrecht zu erhalten bis kein Bedarf mehr zur Leistungserbringung besteht. Der Kunde hat außerdem dafür zu sorgen, dass vorhandene Einrichtungen
und Gegebenheiten am Leistungsort außerhalb des Firmensitzes von Connecting Media die Voraussetzungen zur Leistungserbringung erfüllen.
6.5 Außerhalb des Onlineshops steht die Leistungs-/Lieferpflicht von Connecting Media
— außer Connecting Media hat die Verzögerung zu vertreten — unter dem Vorbehalt, dass Connecting Media seinerseits nicht rechtzeitig und richtig mit der für die Vertragserfüllung benötigten Waren beliefert wird. Connecting Media
hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn es selbst unverschuldet verspätet, mangelhaft oder gar nicht vom Hersteller oder anderen Lieferanten beliefert wird. Vor dem Rücktritt geleistete Zahlungen sind unverzüglich zu erstatten.
Connecting Media wird seinen Kunden unverzüglich informieren, sobald Kenntnis über eine Nichtverfügbarkeit von Produkten bei Connecting Media vorliegt. Die Haftung für verspätete, mangelhafte oder unterbliebene Leistungen/Lieferungen
in solch einem Fall ist ausgeschlossen, sofern Connecting Media diese nicht zu vertreten hat
6.6 Connecting Media ist berechtigt, seine Leistungen vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise durch Dritte erbringen
zu lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden wird nicht begründet, es sei denn Connecting Media tritt ausdrücklich nicht als Vertragspartner für diese Leistung auf, sondern lediglich als eine Art Vermittler.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1
Connecting Media behält sich den Eigentumsübergang bis zur vollständigen Zahlung der Ware vor.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Ditte bei deren (z.B. vollstreckungsrechtlichen) Zugriff auf die entsprechenden Waren über
diese Eigentumsverhältnisse aufzuklären. Ebenso ist Connecting Media unverzüglich schriftlich oder per E-Mail über einen solchen Zugriff zu informieren. Der Kunde hat sämtliche Kosten von Connecting Media zu tragen, die damit einhergehen,
dass Connecting Media die Rechte aus seinem Eigentum gegenüber Dritten geltend macht. Auf Anfrage hat der Kunde Connecting Media Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu informieren.
8. Vorbehalte
Connecting
Media behält sich bei Bestellung
von Ware vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen.
Die im Onlineshop dargestellte Leistung ist beispielhaft und nicht die
individuelle, vertragsgegenständliche
Leistung. Der Anbieter behält sich vor,
im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung diese nicht zu
erbringen.
9. Gewährleistung
9.1 Verbrauchern
steht bei Lieferung von Waren ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht nach den einschlägigen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu. Sofern hiervon abgewichen wird, richtet sich die Gewährleistung nach den hierzu verfassten Regelungen
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
9.2 Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird für Neuwaren die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt. Dies gilt nur sofern sich die Ansprüche nicht auf Ersatz eines Körper-
oder Gesundheitsschadens richten oder der Mangel durch Connecting Media oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet ist. Fernen können sich Einschränkungen der Gewährleistung im Bereich Software aus
den abweichenden Gewährleistungsfristen der Softwarehersteller ergeben. Connecting Media kann in der Vertragsbeziehung zu Unternehmenskunden bei einer Nacherfüllung selbst zwischen Reparatur oder Neulieferung wählen kann, wenn
es sich bei der Ware um Neuware handelt.
9.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
9.4 Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Beschaffenheit der Hardwareprodukte nicht vereinbart wurde und Connecting
Media keine Eigenschaften der Hardwareprodukte zugesichert hat. Connecting Media haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte bei Gefahrübergang frei von Material- und Herstellungsmängeln
sind und sich zur vertragsgemäßen Verwendung, jedenfalls zur gewöhnlichen Verwendung, eignen. Die technische Spezifikationen/Qualitätsbeschreibungen, welche Connecting Media dem Kunden mitteilt, stellen keine Zusicherungen dar,
außer, dass sie schriftlich durch Connecting Media bestätigt wurden.
9.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Connecting Media Hardwareprodukte/Werke von Connecting Media, Teile davon
und/oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert und/oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde führt den Nachweis, dass die entsprechenden Mängel dadurch weder ganz noch teilweise verursacht wurden.
9.6 Connecting
Media verwendet ausschließlich Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme von Drittanbietern, es handelt sich nie um eigenentwickelte Software es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Die in der Auftragsbestätigung
und/oder auf andere Weise von Connecting Media gemachten Angaben zu Software sowie dazu abgegebenen Erklärungen und Beschreibungen stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch Connecting Media dar, sondern geben lediglich
die Herstellerinformation wieder. Da Connecting Media keine eigene Software vertreibt für Softwareprodukte/Betriebssysteme zusätzlich zu den oben aufgeführten Gewährleistungen folgende vorrangige Regelungen:
a) Die Nutzung
der Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme
werden von Connecting Media auf der Grundlage und zu den Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen eines zwischen dem Softwarehersteller und dem Kunden gesondert abzuschließenden Softwareüberlassungs-und Lizenz-Vertrages weitergegeben.
Gewähr leistet Connecting Media hierfür nicht.
b) Connecting Media leistet Gewähr dafür, dass sie zur Weitergabe gegenüber dem Softwarehersteller berechtigt ist und der Weitergabe im vertraglich vereinbarten Umfang an den
Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Diese gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
c) Bei Rechtsmängeln leistet Connecting Media Gewähr durch Nacherfüllung insofern, dass dem Kunden nach Wahl von Connecting Media
eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an den gelieferten Softwareprodukten oder an vergleichbaren verschafft wird, gleichwertigen Softwareprodukten. Connecting Media kann die Durchführung dieser Art der Nacherfüllung
davon abhängig machen, dass der Kunde vorher einen angemessenen Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung zahlt.
d) Falls Dritte Rechte/Ansprüche behaupten, die den Kunden an der Nutzung der ihm vertraglich eingeräumten
Nutzungsrechte hindern/diese zu hindern geeignet sind, hat der Kunde Connecting Media unverzüglich schriftlich oder per E-Mail davon in Kenntnis zu setzen. Wird der Kunde – außergerichtlich oder gerichtlich – von Dritten in Anspruch
genommen, wird er keinerlei Handlungen rechtlicher oder tatsächlicher Art vornehmen ohne vorherige Abstimmung mit Connecting Media; insbesondere wird er keine Verzichtserklärungen und Anerkenntnisse abgeben, keine Vergleiche eingehen
etc., wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist.
e) Im Fall von Sachmängeln leistet Connecting Media lediglich in dem Rahmen und Umfang Gewähr, in dem der Hersteller eine Gewährleistung gegenüber Connecting Media übernommen
hat. Zur Erfüllung dieser Ansprüche tritt Connecting Media bereits heute sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Softwarehersteller an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an. Sollte der Kunde seine Gewährleistungsansprüche
gegen den Softwarehersteller aus rechtlichen und oder tatsächlichen Gründen nicht durchsetzen können, leistet Connecting Media Gewähr im Rahmen dieser Bestimmungen. Danach kann Connecting Media die Form der Nacherfüllung
frei
wählen, d.h. Nachlieferung oder Nachbesserung. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand einhergeht, was angenommen wird, wenn der Aufwand 25 % des ursprünglichen Auftragswertes (netto)
übersteigt.
9.6 Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Kunden ist ausgeschlossen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche
sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.7 Stellt sich heraus, dass
kein Fall von Gewährleistung, hat der Kunde Connecting Media gegen Nachweis den Aufwand der Mängelfeststellung/ -beseitigung zu ersetzen.
9.8 Es ist dem Kunden bekannt, dass jegliche Softwareprodukte nicht fehlerfrei sind.
Connecting Media übernimmt daher keine Garantie oder ähnliches dafür, dass im Rahmen von Support- oder Wartungsleistungen alle auftretenden Problematiken lösbar sind. Connecting Media wird jedoch wirtschaftlich und betriebswirtschaftlich
sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um die Support- oder Wartungsanfragen des Kunden nachhaltig zu bearbeiten.
10. Haftungsausschluss
10.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen,
soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Connecting Media, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
10.2 Connecting
Media haftet entgegen des Ausschlusses für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten uneingeschränkt, welche zur Erreichung des Vertragszieles
notwendigerweise
erfüllt werden müssen.
10.3 Connecting Media haftet jedoch nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung, es besteht auch keine Haftung, wenn diese grob
fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung einem gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen anzulasten ist und Connecting Media zuzurechnen ist.
10.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Connecting Media ausschließlich
für die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet wird. Diese Haftung ist beschränkt auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
10.5 Im Falle von höherer Gewalt
ist Connecting Media von der Leistungspflicht befreit, die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
10.5 Für Sach- und Vermögensschäden haftet Connecting Media — soweit die Haftung vorstehend nicht bereits ausgeschlossen
ist — pro Haftungsfall mit maximal 250.000,00 EUR.[N1]
10.6 Der Kunde ist verpflichtet, dem Datenverlust durch angemessene Vorsorgemaßnahmen vorzubeugen. So hat er regelmäßig Sicherungskopien
aller Daten und Programme anzufertigen, insbesondere vor Maßnahmen, die eine erhöhte Gefahr eines Datenverlusts darstellen. Sollte dennoch ein Datenverlust/ eine ungewollte Datenveränderung eintreten, haftet Connecting Media, wenn
dieses bei Erbringung ihrer Leistungen und/ oder aus Anlass der Erbringung ihrer Leistungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand,
der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien erforderlich wäre. [N2] Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust/ die ungewollte Veränderung der Daten bei Anwendung
von Sicherungsmaßnahmen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, ebenfalls eingetreten wären. Die Pflege der vom Kunden käuflich erworbenen Software (insbesondere Updates, Patches, usw. wobei diese Aufzählung nicht abschließend
ist) und das Halten dieser auf dem jeweils neuesten Stand ist vom Kunden eigenverantwortlich durchzuführen, es sei denn, es wurde oder wird etwas anderes schriftlich oder über elektronische Post vereinbart.
10.7 Die Haftung
wegen fahrlässig unterlassener Aufklärung über negative Eigenschaften der Leistungen/Lieferungen von Connecting Media gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen, wenn dadurch kein Sachmangel begründet wird, außer eine Beratung hierzu
wurde schriftlich vereinbart.
10.8 Die Haftung erlischt, wenn der Kunde und/oder Dritte ohne vorherige Genehmigung durch Connecting Media, Arbeiten/Änderungen an den Leistungen und/ oder Lieferungen von Connecting Media
vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese
Arbeiten/Änderungen keinen Einfluss auf den Eintritt der die Haftung auslösenden Umstände hatten.
10.9 Haftungs- und Gewährleistungsansprüche im Rahmen
der Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter bezüglich der
Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der der Dienstleistung zugrundeliegenden Datenbestände Dritter, insbesondere der von Behörden und Förderinstituten
veröffentlichten Dokumente und Daten sind ausgeschlossen.
Connecting Media haftet auch nicht für Mangelfolgeschäden wie entgangene
Gewinne, fehlende Einsparungen oder sonstige indirekte Schäden. Der Versand
bzw. die elektronische
Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des
Auftraggebers.
10.10 Connecting Media haftet bei
ausdrücklich und gleichzeitig schriftlich übernommenen Garantien dem
Haftungsgrund und der Höhe nach nur in dem
Maße, wie in der Garantie
schriftlich übernommen.
10.11 Connecting Media ist jederzeit der Einwand des Mitverschuldens eröffnet.
11. Widerrufsrecht
Verbraucher haben im
Rahmen von Fernabsatzverträgen (also insbesondere bei Bestellungen über den Onlineshop) ein 14tägiges Widerrufsrecht. Dieses können sie schriftlich oder per E-Mail gegenüber Connecting Media erklären.
12. Abnahme
Ist
im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Connecting Media eine Abnahme erforderlich bzw. vereinbart, wird Connecting Media dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen. Der Kunde wird innerhalb einer Frist
von zwei Wochen – ab Datum der Fertigstellung – Connecting Media mitteilen, ob die Leistung abgenommen wird und etwaige festgestellte Mängel benennen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen –
ab Datum der Fertigstellung – als erfolgt, es sei denn, die Abnahme scheidet deswegen aus, weil die Leistungen nicht im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Die Abnahme darf nur wegen
wesentlicher Mängel verweigert werden. Dies
gilt auch für Teilleistungen.
13. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen Connecting Media dürfen ohne dessen Zustimmung nicht
abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.
14. Vertraulichkeit, Datenschutz
14.1 Connecting
Media verpflichtet sich, über alle ihm Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten
zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von seiner Schweigepflicht entbunden. Diese Regelung gilt umgekehrt auch für den Auftraggeber.
14.2 Darüber hinaus verpflichtet sich Connecting Media, die
ihm zum Zwecke der Durchführung des Beratungsauftrages überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
14.3 Connecting Media ist befugt, die ihm anvertrauten personenbezogenen
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die
Daten des Auftraggebers in elektronischer
Form. Er verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
datenschutzrechtlichen Vorschriften und wird insbesondere die gespeicherten Daten des Auftraggebers ohne dessen Zustimmung keinem Dritten
zugänglich machen.
15. Kündigung
15.1 Das Recht zur ordentlichen Kündigung eines erteilten Auftrages ergibt sich entweder aus der vertraglichen Vereinbarung oder, soweit
dort nicht
geregelt, aus den gesetzlichen Bestimmungen.
15.2 Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund, der nicht auf ein vertragswidriges Verhalten von Connecting Media beruht, so hat Connecting Media Anspruch auf den Teil des Honorars,
der den bereits erbrachten Leistungen
entspricht.
16. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung
erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen
des Staates eingeschränkt werden, in dem der
Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Ettlingen
(Sitz von Connecting Media).
17. Salvatorische Klausel
17.1 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien
werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bedingung eine andere vergleichbare Bedingung zu vereinbaren, welche technisch, wirtschaftlich und finanziell den Gesichtspunkten der eigentlichen Bestimmung möglichst nahe kommt.